Individuelle Pflegeberatung /

Pflegeberatung §37.3 SGB XI


 Ob Patient oder Angebörige, jeder kann sich bei uns, wenn es um die Pflege geht, beraten lassen.

Wer Pflegegeld im Rahmen einer häuslichen Pflege erhält, ist verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz §37.3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Die Pflegeberatung sichert die Qualität der Pflege und dient der Beratung von pflegenden Angehörigen. Ziel ist es, alle an der Pflege beteiligten Personen zu entlasten, indem hilfreiche Tipps und Hinweise zur häuslichen Pflege vermittelt werden.
Klienten mit den Pflegegraden 2 und 3 müssen halbjährlich einen Beratungsbesuch durch einen ambulanten Pflegedienst nachweisen. Klienten mit den Pflegegraden 4 und 5 müssen dies Viertel jährlich.

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